Aufnahmeantrag
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Bitte drucken Sie sich dieses Formular aus, und geben dieses in der Schule bei Frau Helmchen ab, oder schicken es an den Kassenwart.


 

Elternförderverein Odense-Grundschule e.V.

Gleimstraße  49

10437 Berlin

 

 

Aufnahmeantrag

 

Ich möchte Mitglied im Förderverein der Odense-Grundschule (GS.Prb.) Berlin Pankow werden. Den monatlichen Jahresbeitrag von 6 €  (ermäßigt 3 € ) zahle ich am Anfang des Kalenderjahres (bis zum 30. des ersten Monats) auf das Konto des Elternfördervereins ein.

 

Name:________________________________  Vorname: ____________________________

 

Straße: _____________________________________________________________________

 

PLZ, Ort: ___________________________________________________________________

 

Ermäßigter Mitgliedsbeitrag: ( ) Schüler    ( ) Rentner   ( ) Student

 

Berlin, den  ______________________         _______________________________________

                                                                                    Unterschrift (Vor- und Zuname)

 

 

weitere Angaben

 

Telefon privat:__________________________

 

Fax (für Protokolle): _____________________

 

Tätigkeit: ______________________________

 

Spendenquittung wird benötigt :           ( )

Spendenquittung wird nicht benötigt:   ( )

 

Ich kann den Verein nur finanziell unterstützen:     ( )

Ich möchte mich im Verein engagieren:                ( )

 

Bankverbindung: Konto 6641401 /  BLZ 10070024  /  Deutsche Bank24

Die Satzung des Fördervereins finden Sie auf der Internetseite des Fördervereins

"http://odense.de"  – wir schicken Ihnen aber gern auch eine Kopie zu.

 

 

 


Förderverein

der Odense-Grundschule e. V.

Gleimstr. 49

10437 Berlin

Berlin, 19. Oktober 2001

 

 

Satzung

(zuletzt geändert am 27. Juni 2001)

 

§1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

 

  1. Der Verein heißt „Förderverein der Odense-Grundschule e. V.“
  2. Er hat seinen Sitz in Berlin.
  3. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  4. Der Verein wird beim zuständigen Amtsgericht Charlottenburg zur Eintragung im Vereinsregister angemeldet.

 

§ 2 Zweck und Ziel

 

  1. Der Verein hat die Aufgabe, die Erziehung der Schüler an der Grundschule Gleimstraße 49  zu unterstützen und zu fördern. Dies soll vordringlich in den folgenden Bereichen erfolgen:

·        Ideelle und finanzielle Förderung der Aktivitäten im Sinne des Profils der Schule

·        Ideelle und finanzielle Förderung und Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten für Schüler in Pausen und Freizeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände

·        Ideelle und finanzielle Förderung von Maßnahmen, die der Unterstützung des Unterrichts dienen sowie Förderung außergewöhnlicher Aktivitäten und Klassenfahrten

 

§ 3 Gemeinnützigkeit und Mittelverwendung

 

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden.
  4. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Beiträge, Spenden sowie durch Veranstaltungen, die der Werbung für den geförderten Zweck dienen.
  5. Über die Vergabe von Mitteln wird mit 2/3 Mehrheit des Vorstandes entschieden.
  6. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 4 Mitgliedschaft

 

  1. Mitglied kann jeder werden, der volljährig ist. Schüler/-innen können auf der Versammlung beratend teilnehmen, sind aber nicht stimmberechtigt.
  2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
  3. Mit der Aufnahme des Mitgliedes erkennt das Mitglied die Satzung des Fördervereins an.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt

·        durch Austritt aus dem Verein durch schriftliche Mitteilung

·        bei natürlichen Personen durch Tod, bei juristischen Personen durch Auflösung,

·        durch Ausschluss aus dem Verein, wenn das Mitglied gegen das Ansehen des Vereins verstoßen hat

·        durch einen 2jährigen Rückstand in der Zahlung des vereinbarten Mitgliedsbeitrages

 

§ 5 Organe des Vereins

 

  1. Die Organe des Vereins sind:

1.      Mitgliederversammlung

2.      Vorstand

 

§ 6 Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitgliederversammlung ist das höchste Gremium, stimmberechtigt sind alle ordentlichen Mitglieder. Sie entscheiden mit einfacher Mehrheit, unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder.
  2. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann auf Vorstandsbeschluss oder auf Antrag von mindestens ¼ der ordentlichen Mitglieder einberufen werden.
  3. Die Mitgliederversammlung soll mindestens einmal im Jahr einberufen werden.
  4. Die Mitgliederversammlung wird mündlich einberufen.

 

§ 7 Vorstand

 

1.      Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

2.      Der Vorstand besteht aus 4 Mitgliedern, dem 1. und dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.

3.      Jeder kann den Verein allein vertreten.

4.      Die Versammlungsprotokolle werden vom Schriftführer unterzeichnet.

 

§ 8 Kassenprüfung

 

  1. Der Kassenwart betreut das Konto des Fördervereins. Bei der Bank sind 2 unterschriftsberechtigte Personen eintragen zu lassen.
  2. Dem Vorstand und der Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich Rechenschaft zu geben.

§ 9 Satzungsänderungen

 

  1. Satzungsänderungen können nur auf einer ordentlichen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden.

 

§ 10 Auflösung des Vereins

 

  1. Der Beschluss über die Auflösung des Vereins erfordert die Zustimmung von ¾ der Mitglieder.
  2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt sein Vermögen an die Odense-Grundschule, die es unmittelbar und ausschließlich für steuerbegünstigte Zwecke zu verwenden hat.

 

 

 

der "Förderverein Odense-Grundschule" ist im Vereinsregister Berlin Charlottenburg eingetragen unter 18924Nz
der Verein ist mit Steuernummer 665/67814 als gemeinnützig anerkannt
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